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Welche Versicherungen brauche ich als Eigentümer oder Mieter?

 

Welche Versicherungen sind obligatorisch, wichtig oder empfehlenswert?
Bin ich über oder unterversichert und was sind die Auswirkungen?

Bin ich auf der sicheren Seite?

Eigentümer und Mieter von Immobilien müssen sich durch die undurchsichtige Welt der Versicherungen schlagen. Da dieses komplexe Thema immer wieder viele Fragen aufwirbelt, ist es wichtig, sich frühzeitig damit zu beschäftigen. Eigentümer sollten sich bereits vor der Bauphase intensiv damit auseinander setzen.

Versicherungsgesetz: Im Jahr 2009 gab es eine wesentliche Änderung. Neu ist, dass bei einem Verkauf der Versicherungsvertrag nicht endet, sondern er geht von Gesetz wegen auf den neuen Eigentümer über. Der neue Eigentümer hat die Möglichkeit, innert 30 Tagen nach der Eigentumsübertragung schriftlich der Versicherung mitzuteilen, dass er die Übertragung ablehnt. Wichtig: Dieses Gesetz gilt nur für die kantonale Gebäudeversicherung, Gebäudehaftpflicht und die Gebäudewasser-haftpflicht.
Merken Sie sich: Bei den meisten Versicherungen können Sie viele zusätzliche Leistungen und Schadensfälle versichern.

Welche Versicherungen brauche ich als Eigentümer?

Kantonale Gebäudeversicherung
Die einzige obligatorische Versicherung die ich als Immobilienbesitzer abschliessen muss, ist die kantonale Gebäudeversicherung. Versichert sind das Gebäude und die fix installierten Installationen, wie z.B. Heizung oder die sanitären Anlagen. Die Versicherungssumme entspricht dem ortsüblichen Wiederherstellungswert der Liegenschaft.

Die Versicherung deckt hauptsächlich folgende Risiken ab.

  • Feuer- und Brandschäden
  • Elementarschäden (Schäden welche durch die Natur verursacht wurden)
    z.B. Sturm (hier muss die Windgeschwindigkeit 75 km/h überschreiten) Hagel, Lawinen oder Hochwasser.

Achten Sie als Eigentümer darauf, dass Sie die Unterhaltspflicht nicht vernachlässigen. Bei einer Vernachlässigung durch die Eigentümer wird die Versicherung die Kosten auf Sie abwälzen und somit bezahlen Sie den Schaden selbst.

Gebäudehaftpflichtversicherung
Nur obligatorisch für Immobilien, die über mehr als drei Wohnungen verfügen. Bei selbst bewohnten Liegenschaften ist diese Versicherung nicht obligatorisch aber sehr ratsam. Vorsicht bei einem Ferienhaus welches ein paar Wochen im Jahr vermietet wird. Da ist mit der Versicherung im Einzelnen zu klären ob die Versicherung notwendig ist oder nicht.
Stockwerkeigentümer und Reiheneinfamilienhausbesitzer, Gebäude im Baurecht und Gewerbeliegenschaften benötigen eine Gebäudehaftpflichtversicherung. Die Versicherung deckt Schadenfälle, welche in Zusammenhang mit Ihrem Grundstück oder Gebäude stehen. Alle Ansprüche gegenüber Dritten (Sach-/ Personenschäden) sind damit versichert.
Dies können Unfälle auf dem Spielplatz oder im Treppenhaus sein, ein Baum fällt auf ein Auto oder jemand verletzt sich auf dem Vorplatz des Grundstücks.

Gebäudewasserversicherung
Nicht obligatorisch aber sinnvoll ist eine Gebäudewasserversicherung für Besitzer einer Immobilie. Wasserschäden von defekten Waschmaschinen, überlaufenen Badewannen, Leitungsbruch, Abwasserleitungen oder Wassereinbruch durch Regen, Schnee oder Schmelzwasser welche ins Haus eindringen werden somit abgedeckt. Zusätzlich werden die Kosten für das Suchen der Ursache, wie z.B. das Loch im Dach oder das Leck in der Leitung bezahlt. Ist die Ursache gefunden, sind auch die Kosten für die Freilegung oder Zumauern der Ursache abgedeckt. Die Reparaturkosten werden meist nicht übernommen. Sogar die Aufräumungs-/ Entsorgungsosten z.B. bei einem Brand sind abgedeckt, oder der Ausfall der Miete bei einem unbewohnbaren Zustand.

Die Versicherung deckt hauptsächlich folgende Risiken ab.

  • Grundsätzlich: nur Wasserschäden im Inneren der Immobilie
  • Wasserleitungsbruch im Haus und Aussenbereich
  • Badewanne, Aquarium, Wasserbett läuft aus
  • Wasser von aussen eindringt
  • Abwasser oder Grundwasser staut sich zurück
  • Wasserschäden durch Frost (Leitungsbruch)
  • Auslaufende Flüssigkeiten Heizung-/ Tankanlagen (nicht bei allen

Gebäudeglasversicherung
Nicht obligatorisch aber sinnvoll ist eine Gebäudeglasversicherung. Diese versichert alle Glasbruchschäden welche fest mit dem Gebäude verbunden sind. Geht ein Fenster in die Brüche durch Spannungsrisse oder durch Unachtsamkeit, werden die Kosten für das Auswechseln der Gläser übernommen. Es gibt die Möglichkeit alle oder nur einzelne Gläser im Gebäude zu versichern (Pauschal- oder Einzelversicherung).
Bei manchen Versicherungen sind sogar Küchenabdeckungen aus Glas oder Stein, Lavabo, WC und Wintergarten mit versichert, wenn nicht, gibt es oft eine Zusatzversicherung dafür

Welche Versicherung brauche ich als Bauherrn?

Bauherrenhaftpflichtversicherung
Nicht obligatorisch aber sinnvoll. Die Bauherrenhaftpflicht versichert Sie auf dem eigenen Grundstück während der gesamten Bauzeit gegenüber Ansprüchen von Dritten (Personen-/ Sachschäden). Wer baut haftet für Schäden an Dritten oder Schäden welche durch die Bauarbeiten verursacht wurden. Die baulichen Tätigkeiten beinhalten Neubauten, Renovationen, und Erneuerungsbauten. Versichert sind nicht nur die Eigentümer / Bauherren sondern auch die Arbeitnehmer und Hilfspersonen.

Bauwesenversicherung
Nicht obligatorisch aber sinnvoll ist die Bauwesenversicherung. Sie schützt Sie vor Schäden an Ihrem Eigentum durch Dritte bevor die Immobilie vollendet oder fertig umgebaut ist. Sie deckt Schäden wie z.B. Diebstahl, mutwillige Beschädigungen oder Zerstörung und Bauunfälle.

Bauzeitversicherung
Nicht in allen Kantonen obligatorisch. Bauzeitversicherung - so heisst die Gebäudeversicherung während der Bauzeit. Der Versicherungsschutz ist wie bei der Gebäudeversicherung und schütz Sie gegen:

  • Feuer und Brandschäden
  • Elementarschäden (Schäden welche durch die Natur verursacht wurden)
    z.B. Sturm, Hagel, Lawinen oder Hochwasser.

Wichtig: Die Versicherung muss unbedingt vor Baubeginn abgeschlossen sein.

Welche Versicherungen brauch ich als Mieter oder Eigentümer?

Hausratversicherung
Nicht obligatorisch aber sinnvoll, denn sie übernimmt die Sachschäden am eigenen privaten Hausrat / Eigentum. Es werden die beweglichen Gegenstände in Ihrem Haushalt bei folgenden Ereignissen zum Neuwert versichert:

  • Feuer-/ Wasser-/ und Elementarschäden
  • Einbruch oder Diebstahl
  • Glasbruch an Mobiliar

Privathaftpflichtversicherung
Nicht obligatorisch aber sinnvoll. Die Versicherung kommt zum Zug wenn Personen und Sachschäden an Dritten verursacht werden. Mieter und Eigentümer sind gut aufgehoben wenn Sie eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Folgende Schäden könnten sich ereignen: Ein Freund stolpert über einen Gegenstand in der Wohnung oder beim Umzug müssen noch Mängel in der Mietwohnung bezahlt werden.
Bei der Hausrat-/ Privathaftpflichtversicherung ist es wichtig abzugrenzen zwischen Mieter und Eigentümer. Hier stellt sich oft die Frage welche Versicherung was zu bezahlen hat. Die vom Eigentümer oder die vom Mieter.

Rechtschutzversicherung
Eine Rechtschutzversicherung ist auf jeden Fall sehr empfehlenswert. Bei einem Gerichtsfall oder bei Streitigkeiten können Anwaltskosten und Gerichtskosten sehr schnell teuer werden.

Allgemein zu den Versicherungen

  • Man kann unzählige Zusatzversicherungen abschliessen oder verschiedene Leistungen und Bedingungen in die Versicherungspolice mit einbeziehen.
  • Wichtig: bei allen Versicherungen sind die Leistungen und Bedingungen verschieden, immer mit der Versicherung abklären welche Schäden wirklich abgedeckt sind.
  • Es lohnt sich immer vor Baubeginn oder bei einem Wohnungswechsel eine professionelle Beratung bei einer Versicherung in Anspruch zu nehmen. Jeder hat verschiedene Versicherungsbedürfnisse und Ansprüche. Der Versicherungsschutz variiert von Versicherung zu Versicherung und ist genau abzuklären.Helvetia Versicherungen

 

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Für weitere Fragen oder Beratungen steht Ihnen Christian Deuring gerne zu Verfügung.

056 496 51 43 / 076 44 33 22 1

christian.deuring@helvetia.ch / www.helvetia-buchberg.ch

Agentur Buchberg
Morgenackerstrasse 15
8454 Buchberg SH

 

Toni Lung, Immobilienmakler

About the author

Toni Lung, Immobilienmakler

Als Gründer und Inhaber der Firma Lung Land Immobnilien gehe ich meinem Beruf mit voller Leidenschaft und Begeisterung nach.

Die tägliche Herausforderung, die Interessen von Immobilienverkäufer und Käufer zusammen zu fügen motivieren mich ständig neu.

Ich habe die Ausbildung zum eidg. dipl. Immobilienvermarkter durchlaufen, habe langjährige Erfahrung im Verkauf von Häuser und Wohnungen und verfüge über eine 10 jährig  Erfahrung als Zimmermann auf dem Bausektor.

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