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Wie wird bei der Scheidung das Vermögen aufgeteilt?

 

Die Ehe beginnt immer sehr emotional, so endet sie auch in manchen Fällen. In diesem Fall ist es gar nicht so einfach einen kühlen Kopf zu bewahren. Das gemeinsame Haus oder die Wohnung wirf schnell ein paar ungeklärte Fragen auf. Damit Sie schnellstmöglich nach einer Scheidung wieder selbstbestimmt in die Zukunft schauen können müssen Sie sich gut informieren.

Nur so können Sie selbständig die korrekten Entscheidungen treffen, auch die finanziellen. 

 

"Eine Scheidung ist ein Moment der Veränderung, und der Verkauf einer Immobilie kann Teil dieser Veränderung sein."  Lisa Ling

 

Ist die Scheidung mit Immobilien leicht gemacht? Haus in zwei Hälften teilen und gut ist, leider ist es nicht so einfach. Da in den meisten Fällen das Eigenheim der grösste gemeinsame Wert darstellt. Üblicherweise wird das Haus oder Wohnung nach dem aktuellen Verkehrswert auch Marktwert genannt geschätzt und finanziell abgegolten. Um grössere Streitigkeiten zu verhindern kann der Ehevertrag und eine Gütertrennung Abhilfe leisten.

Wie wird der «Kuchen» aufgeteilt? Dies häng von der Eigentumsform und des jeweiligen Güterstands ab. Bei der Eigentumsform gibt es verschiedene Möglichkeiten.

 

Wer ist im Grundbuch eingetragen? Die entscheidende Komponente!

Existiert keine Regelung im Ehevertrag zur Immobilie, gilt in der Schweiz bei einer Ehe die Errungenschaftsbeteiligung. Der entscheidende Punkt hier ist, wer steht als Eigentümer im Grundbuch.

 

Ohne Ehevertrag! Beide Ehepartner stehen im Grundbuch

Sollten beide als Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch stehen, wir die Aufteilung bei der Scheidung ohne entsprechende Regelung im Ehevertrag kompliziert. In dieser Situation haben beide Ehepartner die selben Rechte. Schlussendlich kann aber nur einer der beiden Ehepartner darin wohnen bleiben.

Wird keine eindeutige Lösung gefunden bleibt nur noch der Verkauf des Hauses oder der Wohnung. Der Verkaufsgewinn wird dann unter den Ehegatten geteilt.

 

Die 3 verschiedenen Eigentumsformen

Alleineigentum

Bringt ein Ehepartner eine Immobilie in die Ehe und steht als Allleineigentümer im Grundbuch, ist die Gesetzlage eindeutig. In einem solche Fall werden ausschliesslich die Wertzuwächse während der Ehe im Zuge der Scheidung geteilt. Diese Regelung kommt auch zum Zuge, wenn die Ehepartner eine Immobilie gemeinsam gekauft haben, jedoch nur eine Person Namentlich ins Grundbuch eingetragen wurde.

Miteigentum

Hier sind beide Ehepartner gleichberechtigt und beiden gehört jeweils die Hälfte der Immobilie. Es können auch andere Aufteilungen vereinbart werden. Jeder Mieteigentum ist im Grundbuch eingetragen. Die Anteile oder auch Quoten sind bei der Scheidung wichtige berechnungsgrundlagen. Anhand dieser Eigentumsanteile werden die Kosten wie Hypothek, Abzahlungen und natürlich auch der Gewinn der Liegenschaft aufgeteilt.

Gesamteigentum

In dieser Eigentumsform sind die Eigentümer durch einen Ehevertrag gemeinsame Eigentümer einer Immobilie. Es ist nicht relevant, wer wieviel Geld in die Immobilie investiert habt. Ausschlaggebend ist was im Vertrag oder Testament steht. Dieses Verhältnis bestimmt, wer in welchem Umfang am Haus oder der Wohnung beteiligt ist. Alle Entscheide müssen beim Gesamteigentum gemeinsam gefällt werden.

 

Der Güterstand in der Ehe

Das Schweizer Recht kennt drei Güterstände für die Ehe. Die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft.

Mit einem Ehevertrag können die Eheleute die Güterstände individuell verändern. Ohne einen Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung, dies trifft für die meisten Eheleute zu.

Eigengut und Errungenschaft

Die Vermögenswerte der Eheleute werden in Eigengut und Errungenschaft unterteilt.

Das Eigengut sind Vermögenswerte, die jeder einzelne bereits vor der Ehe besass. Hinzu kommen noch die Vermögenswerte, die jeder einzelne durch eine Schenkung oder einer Erbschaft erhält.

Die Errungenschaft sind alles die Werte, welche während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet oder gekauft wurden.

 

Errungenschaftsbeteiligung

Bei dieser Form bekommt jeder sein Eigengut wieder zurück. Die gemeinsamen erwirtschafteten und gekauften Güter werden zu 50/50 aufgeteilt, sofern nichts mit einem Ehevertrag anderst vereinbart wurde.

 

Gütertrennung

Haben die Eheleute im Ehevertrag die Errungenschaftsbeteiligung vertraglich ausgeschlossen wird oft die Gütertrennung vereinbart. Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen des jeweiligen Partner vollkommen getrennt von seiner Frau oder Mann. Bei der Scheidung entscheidet oft ein Gericht, wer im gemeinsamen Haus weiter wohnen darf.

 

Gütergemeinschaft

Wird mit einem Ehevertrag die Gütergemeinschaft vertraglich vereinbart, gehört dem Ehepartner mit der Eheschliessung fast alles. Das Vermögen beider Partner wird zusammengelegt und gehören beiden. Somit wird auch ein Haus oder eine Wohnung zum gemeinsamen Eigentum. Ausgeschlossen sind Nutzungsrechte oder unpfändbare Unterhaltsansprüche. Bei der Gütergemeinschaft kann trotzdem mit einem Ehevertrag die Immobilie vom gemeinsamen Eigentum ausgeschlossen werden.

 

Info:

  • Ein Ehevertag regelt die Besitzverhältnisse bei einer Scheidung
  • Bei gemeinsamen Eigentum, regelt der Ehevertrag wer nach der Scheidung im Haus oder der Wohnung bleiben darf
  • Mit einer Abfindungsregelung wird die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung erleichtert

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Toni Lung, Immobilienmakler

About the author

Toni Lung, Immobilienmakler

Als Gründer und Inhaber der Firma Lung Land Immobnilien gehe ich meinem Beruf mit voller Leidenschaft und Begeisterung nach.

Die tägliche Herausforderung, die Interessen von Immobilienverkäufer und Käufer zusammen zu fügen motivieren mich ständig neu.

Ich habe die Ausbildung zum eidg. dipl. Immobilienvermarkter durchlaufen, habe langjährige Erfahrung im Verkauf von Häuser und Wohnungen und verfüge über eine 10 jährig  Erfahrung als Zimmermann auf dem Bausektor.

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