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Grundstückgewinnsteuer & Immobilien

 

Steuern

Beim Immobilienverkauf im Privatbereich sowie bei Geschäftsvermögen wird der Gewinn mit einer Grundstückgewinnsteuer belastet.

Ist die Liegenschaft im Privatvermögen sind die Erträge daraus als Einkommen zu versteuern. Wird die Immobilie selber privat genutz oder bewohnt ist der Eigenmietwertals Einkommen zu versteuern. Zusätzlich zum Einkommen unterseht der Immobilienwert noch der Vermögensteuer.

Befindet sich die Immobilie im Geschäftsvermögen, wird die Gewinnsteuer mit der Einkommenssteuer verrechnet.

 

Hier ein Link zum Thema eine Bewertung vor dem Hausverkauf ist wichtig.

 

Die Grundstückgewinnsteurer ist eine kantonale Steuer

Die Kantone in der Schweiz erheben eine Steuer auf Gewinne die bei einem Immobilienverkauf oder bei Grundstücken erzielt werden.

Die Höhe der Gewinnabgabe wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt und berechnet.  

 

Gewinn und Anlagekosten

Die Berechnung des Gewinnes aus dem Verkauf wird üblicherweise wie folg ermittelt:

Der Differenz von Verkaufspreis und dem Kaufpreis.

Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös abzüglich den Anlagekosten und dem damaligen Kaufpreis.

 

Beispiel im Kanton Zürich

Ermittlung der Grundstücksteuer  
Kaufpreis vor 15 Jahren:    850’000
Wertvermehrende Investitionen:           100’000
Gesamte Anlagekosten                        950’000
Verkaufspries:                                 1'250’000
Grundstückgewinn                                300’000
Berechnung der Grundstücksteuer  
Grundtarif für 300'000                         120’000
Reduktion durch Haltedauer von 15 Jahren        42’000
zu bezahlen                                 78’000
   

Aufschub der Steuer

Die Steuer kann z.B. aufgeschoben bei;

Eigentumsübertragungen bei Erbgängen, Erbvorbezügen, Ersatzbeschaffungen oder bei Abgeltungen bei ehe-/ erbrechtlichen Ansprüchen.

 

Sanierungen und Steuerfolgen

Aufgepasst bei umbauarbeiten, Eigentümer versuchen immer wieder Umbauarbeiten als Unterhalt zu deklarieren. Das Ziel ist, die Kosten von den Umbauarbeiten bei den Steuern vom Einkommen abzuziehen.  Hier wird oftmals übersehen, dass bei einem Verkauf die Sanierungskosten nicht zu den Anlagekosten gezählt werden. Wertvermehrende Investitionen hingegen werden grundsätzlich zu den Anlagekosten gezählt und die zu bezahlende Grundstückgewinnsteuer dadurch gesenkt.

 

Hier ein Link zum Thema oft gestellte Fragen

 

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Toni Lung, Immobilienmakler

About the author

Toni Lung, Immobilienmakler

Als Gründer und Inhaber der Firma Lung Land Immobnilien gehe ich meinem Beruf mit voller Leidenschaft und Begeisterung nach.

Die tägliche Herausforderung, die Interessen von Immobilienverkäufer und Käufer zusammen zu fügen motivieren mich ständig neu.

Ich habe die Ausbildung zum eidg. dipl. Immobilienvermarkter durchlaufen, habe langjährige Erfahrung im Verkauf von Häuser und Wohnungen und verfüge über eine 10 jährig  Erfahrung als Zimmermann auf dem Bausektor.

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