Steuern
Beim Immobilienverkauf im Privatbereich sowie bei Geschäftsvermögen wird der Gewinn mit einer Grundstückgewinnsteuer belastet.
Ist die Liegenschaft im Privatvermögen sind die Erträge daraus als Einkommen zu versteuern. Wird die Immobilie selber privat genutz oder bewohnt ist der Eigenmietwertals Einkommen zu versteuern. Zusätzlich zum Einkommen unterseht der Immobilienwert noch der Vermögensteuer.
Befindet sich die Immobilie im Geschäftsvermögen, wird die Gewinnsteuer mit der Einkommenssteuer verrechnet.
Hier ein Link zum Thema eine Bewertung vor dem Hausverkauf ist wichtig.
Die Grundstückgewinnsteurer ist eine kantonale Steuer
Die Kantone in der Schweiz erheben eine Steuer auf Gewinne die bei einem Immobilienverkauf oder bei Grundstücken erzielt werden.
Die Höhe der Gewinnabgabe wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt und berechnet.
Gewinn und Anlagekosten
Die Berechnung des Gewinnes aus dem Verkauf wird üblicherweise wie folg ermittelt:
Der Differenz von Verkaufspreis und dem Kaufpreis.
Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös abzüglich den Anlagekosten und dem damaligen Kaufpreis.
Beispiel im Kanton Zürich
Ermittlung der Grundstücksteuer | |
Kaufpreis vor 15 Jahren: | 850’000 |
Wertvermehrende Investitionen: | 100’000 |
Gesamte Anlagekosten | 950’000 |
Verkaufspries: | 1'250’000 |
Grundstückgewinn | 300’000 |
Berechnung der Grundstücksteuer | |
Grundtarif für 300'000 | 120’000 |
Reduktion durch Haltedauer von 15 Jahren | 42’000 |
zu bezahlen | 78’000 |
Aufschub der Steuer
Die Steuer kann z.B. aufgeschoben bei;
Eigentumsübertragungen bei Erbgängen, Erbvorbezügen, Ersatzbeschaffungen oder bei Abgeltungen bei ehe-/ erbrechtlichen Ansprüchen.
Sanierungen und Steuerfolgen
Aufgepasst bei umbauarbeiten, Eigentümer versuchen immer wieder Umbauarbeiten als Unterhalt zu deklarieren. Das Ziel ist, die Kosten von den Umbauarbeiten bei den Steuern vom Einkommen abzuziehen. Hier wird oftmals übersehen, dass bei einem Verkauf die Sanierungskosten nicht zu den Anlagekosten gezählt werden. Wertvermehrende Investitionen hingegen werden grundsätzlich zu den Anlagekosten gezählt und die zu bezahlende Grundstückgewinnsteuer dadurch gesenkt.
Hier ein Link zum Thema oft gestellte Fragen
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