Skip to main content

Vorsorgeauftrag erstellen in der Schweiz

Wann ist ein Vorsorgeauftrag sinnvoll?

Er ist sinnvoll, um alle Handlungen, die über die ordentliche Verwaltung hinausgehen zu regeln. Der Ehe-/ Lebenspartner/in benötigt dafür einen umfassender Vorsorgeauftrag. Folgende wichtige Themen sollten in Bezug auf Liegenschaften geregelt werden.

Eine Erhöhung der Hypothek und der Verkauf des Hauses oder der Wohnung. Zusätzlich sind noch weitere Themen zu berücksichtigen.

 

Was passiert, wenn kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist?

Dann überlassen Sie bei Urteilsunfähigkeit diese persönlichen und wichtigen Entscheidungen zum Teil der Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Der Ehepartner kann nur beschränkt und der Lebenspartner nicht darüber entscheiden.

 

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Im Jahr 2013 wurde der Vorsorgeauftrag in der Schweiz ins Leben gerufen. Der Zweck des Vorsorgeauftrages ist es Drittpersonen zu bevollmächtigen. Diese Personen können Sie dann rechtlich vertreten für den Fall, dass Sie hierzu nicht mehr selbst in der Lage sind. Nutzen Sie die Möglichkeit selbst zu bestimmen, wer sich in der Situation Ihrer Urteilsunfähigkeit um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmert. So ist sichergestellt, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.

 

Die zwei Möglichkeiten, Ihren Vorsorgeauftrag gültig zu errichten,

  • Sie können das generierte Dokument vollständig von Hand abschreiben, datieren und unterzeichnen oder
  • Sie können einen Beurkundungstermin bei einem Notar wahrnehmen und das generierte Dokument beurkunden lassen. Die Beurkundung kostet Sie beim Partnernotar in Cham CHF 200 zzgl. MwSt. Im Anschluss an die Erstellung des Dokuments können Sie direkt online einen Termin vereinbaren.

 

Online-Konfigurator zur Erstellung von Vorsorgeaufträgen: hier klicken   wird erstellt durch Erbrechtsberatung Rickli

 

individuelle Rechtsberatung

Haben Sie noch offenen Fragen zum Vorsorgeauftrag? Dann nehmen Sie Kontakt mit Frau Rickli auf.

Erbrechtsberatung Rickli
Schaffhauserstrasse 108
8180 Bülach

 

Telefon: 044 586 06 42

Mail: info@erbrechtsberatung-rickli.ch

www.erbrechtsberatung-rickli.ch

 

Mein Haus oder Wohnung verkaufen, hier Termin vereinbaren

Dieses Thema könnte Sie auch interessieren, Bewertung vor dem Hausverkauf

Dieses Thema könnte Sie auch interessieren, erfolgreich im Alter verkaufen

 

 

Wir verwenden Cookies zur Bereitstellung von Website-Funktionen und zu Analysezwecken. Mehr zum Datenschutz

Back to top